Geschrieben von: cjls Samstag, den 23. Januar 2010 um 02:33 Uhr
[ezt] NJOY, dem führenden amerikanischen Hersteller von alternativen Nikotinprodukten wie e-Zigaretten, ist vor einem dortigen Bundesgericht ein Durchbruch gelungen. Das Gericht untersagte am 14. Januar 2010 der amerikanischen FDA (Food and Drug Administration), den elektrischen Zigaretten des Herstellers "den Marktzugang zu erschweren oder diesen gar zu verbieten".
„Dies ist für unser Unternehmen ein wichtiger Tag. Wir stehen bereits, seit wir diese Produktlinie vor einigen Jahren am nordamerikanischen Markt eingeführt haben, an vorderster Front im Gespräch, politisch, rechtlich, wissenschaftlich, und natürlich mit dem Verbraucher." (Jack Leadbeater)
NJOY erwirkt Verfügung gegen FDA
Die einstweilige Verfügung des Gerichts verbietet der FDA „ den Marktzugang für NJOYS Produktlinie in den USA zu erschweren oder zu verbieten, bis die FDA den Nachweis führen kann, dass NJOY seine Produkte für ‚therapeutische Zwecke' anbietet, wie z.B. als Behandlung für Nikotinabhängigkeit oder zur Raucherentwöhnung".
Diese Frage – Medizin vs. Tabakprodukt – wird auch in der Bundesrepublik die entscheidende sein. Sollte der deutsche Gesetzgeber alternative Nikotinprodukte zu medizinischen und therapeutischen Mitteln erklären, wäre der Verkauf nur in Apotheken zulässig (wie z.Z. in Österreich), die Werbung streng reguliert und jedes einzelne Produkte müsste ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen – zeitintensiv und kostspielig. Dies wäre das faktische „Aus" für das eRauchen, da die zumeist kleinen Hersteller – viele davon aus China – sich diese Verfahren rein finanziell nicht leisten könnten.
E-Zigaretten sind "eine Alternative zm Rauchen"
Demzufolge werden die Produkte – und nicht nur die von NJOY – als Alternative zum Rauchen beworben. Sie sollen dem erwachsenen Raucher, der nicht mit dem Rauchen aufhören will, eine weniger riskante Alternative zum herkömmlichen Tabakgenuss bieten. Hier folgt der gesunde Menschenverstand, denn in den elektrischen Zigaretten ist nach wie vor das Nervengift Nikotin enthalten, so dass die Benutzung von e-Zigarette, e-Zigarre oder e-Pfeife nun wirklich keine Nikotinentwöhnung sein kann. Die Zielgruppe für diese „rauchfreien" Zigaretten ist ganz klar der eingefleischte Raucher, und nicht der hoffnungsfrohe Kandidat, der zu Nikotinersatzprodukten wie Nikotinpflaster, -nasenspray u.ä. greift, um mit dem Rauchen aufzuhören. Der Langfristeffekt dieser Produkte ist allerdings umstritten, und tatsächlich schaffen es langfristig (mehr als fünf Jahre) nur 5% der Raucher, sich wirklich das Rauchen abzugewöhnen.
Autorität der FDA in Frage gestellt
Interessant an der Entscheidung ist, dass das Gericht zum ersten Mal die Autorität der FDA in Frage stellt, elektronische Zigaretten als medizinisches Gerät einzustufen. Das Gericht verneinte dies, da die e-Zigaretten als „funktionales Äquivalent zu bereits legalisierten Produkten wie Zigaretten aus Tabak" vertrieben werden.
Richter Richard J. Leon: „ Ich bin nicht davon überzeugt, dass die Gefahr für das öffentliche Wohl im Allgemeinen oder das Wohl Dritter im Besonderen so groß ist, wie die FDA vorträgt. Die Beklagten haben hundertausende von e-Zigaretten verkauft, und dennoch kann die FDA keine Beweise vorlegen, dass die e-Zigaretten irgendjemand geschädigt hätten. .. noch kann sie darlegen, dass e-Zigaretten ein größeres unmittelbares Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen als traditionelle Zigaretten, welche schon für das breite Publikum erhältlich sind
ezt-newsfeed

